Beta NDAVeröffentlicht von: Gryphus am 21. 2004 um 15:34 UhrQuelle: http://eq2.molgam.net |
Benutzungsbedingungs-, Lizenz- und eheimhaltungsvereinbarung (BT-TST FÜR IN RRLS-SIL) Sony Online ntertainment Inc. (”SO” hat das rodukt namens verQuest II (das „Spiel“ entworfen und entwickelt und ist dessen Herausgeber. SO hat Ubisoft ntertainment S („Ubisoft“ die Lizenz für den Vertrieb des Spiels und den ufbau eines Betatestprogramms (das „Beta rogramm“ erteilt, um es u.a. einer begrenzten nzahl ersonen zu ermöglichen, die igenschaften, die Tauglichkeit und Leistung von einer oder mehreren rerelease Version(en) des Spiels (die „Beta Software“) zu testen und bei Ubisoft entsprechende Rückmeldungen und Kommentare einzureichen. Diese Benutzungsbedingungs-, Lizenz- und eheimhaltungsvereinbarung (diese „Vereinbarung“ wird von und zwischen Ubisoft ntertainment S („Ubisoft“ und dem Betatester („Ihnen“ oder dem „mpfänger“, wie nachstehend definiert) geschlossen. Ubi.com ccount Name: -Mail-dresse: verquest Forumsname (falls zutreffend) Durch Klicken auf nachstehende Schaltfläche „Ich bin einverstanden “:
VRINBRUN 1. Lizenzbedingungen 1.1 Lizenzerteilung Ubisoft erteilt Ihnen (dem „mpfänger“ das nicht übertragbare, nicht-exklusive, widerrufliche, begrenzte Recht, die Beta Software für den persönlichen ebrauch des mpfängers zum Testen, nalysieren und Bewerten der Beta Software auf nur einem C zu installieren. Der mpfänger darf Teile der Beta Software nicht kopieren, ändern, verkaufen, leasen, mieten, vertreiben, ausführen, anzeigen, aushängen, übertragen oder bekannt geben, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung festgelegt. Der mpfänger darf die Beta Software nur zu Test- und Bewertungszwecken gemäß bschnitt 1.4 unten verwenden. lle anderen Rechte sind Ubisoft und ihren Lizenzgebern vorbehalten. Die Beta Software ist dem mpfänger von Ubisoft nach der Unterze ichnung dieser Vereinbarung bereitzustellen, es sei denn, Ubisoft entscheidet nach eigenem rmessen, vor einer solchen Bereitstellung das Beta rogramm einzustellen. Ubisoft ist nicht verpflichtet, etwaige künftige verbesserte uflagen oder Versionen der B eta Software bereitzustellen. 1.2 Lizenzbeschränkungen Der mpfänger darf nicht: (a) die Betasoftware unterlizenzieren, übertragen, vertreiben oder deren Nutzung durch Dritte zulassen; (b) die Betasoftware dekompilieren, demontieren oder reverse engineeren (Technik analysieren) (c) ndere Kopien der Beta Software anfertigen als eine (1) Kopie für Backup-Zwecke, die lediglich als rsatz für die Originalsoftware verwendet wird, vorausgesetzt, der mpfänger übernimmt auf der Backup-Kopie alle Urheberrechtsangaben und andere ngaben, die auf der Beta Software stehen (d) die Beta Software unter Verletzung der Kontrollgesetze des Vereinigten Königreichs und anderer Länder exportieren. 1.3 ntschädigung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nach der Beendigung oder dem blaufen der Vereinbarung ist der mpfänger ( a) damit einverstanden, Ubisoft und ihre mittelbaren und unmittelbaren Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften und deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, ngestellte, Vertreter un d Lizenzgeber und SO und ihre Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften und Lizenzgeber und deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, ngestellte, Vertreter für und gegen jegliche Verluste, Verbindlichkeiten, Forderungen, Verpflichtungen, Kosten und /oder usgaben (einschließlich angemessener Rechtskosten) aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Beta Software und aller anderen damit zusammenhängenden Dienste und Tätigkeiten oder aufgrund der Verletzung von ewährleistungen und rklärungen von Beta Tester aus dieser Vereinbarung zu entschädigen, zu schützen und schadlos zu halten und ( b) freizustellen. 1.4 Test- und Bewertungspflichten. Der mpfänger stimmt hiermit zu, allen folgenden flichten nachzukommen: (a) die zum richtigen Betrieb der Beta Software erforderliche Hardware, Betriebssystemsoftware, Internetzugangssoftware und anderes Material zur Verfügung zu stellen, um den angemessenen Testgesuchen der Ubisoft von Zeit zu Zeit nachzukommen; und ( b) von Zeit zu Zeit Ubisoft Rückmeldungen , Vorsch läge und Kommentare über die Funktionalität (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb, Tauglichkeit) und Leistung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bug-Berichte und Testergebnisse) der Beta Software zu unterbreiten. lle Rückmeldungen und Kommentare des mpfängers sind alleiniges und ausschließliches igentum der Ubisoft und/oder ihrer Lizenzgeber und Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber haben das permanente Recht, die Rückmeldungen oder Kommentare des mpfängers ganz oder teilweise auf jede rt oder in jedem Medium zu benutzen, die heute bekannt oder nachstehend genannt sind. 1.5 Identifizierbare persönliche Informationen, Überwachung, Datenschutzfragen. Der mpfänger erkennt an und ist einverstanden, dass Ubisoft von ihm als Bedingung für die Teilnahme am Beta rogramm bestimmte identifizierbare persönliche Informationen („personenbezogene Informationen“ verlangen kann. Ubisofts ufbewahrung und Nutzung aller personenbezogenen Informationen unterliegen Ubisofts öffentlich bekanntgegebenen jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien, die von Ubisoft nach ihrem rmessen hin und wieder geändert werden können. Der mpfänger erkennt an, dass jegliche Beta Software Figurdaten auf den Ubisoft oder SO-Servern gespeichert und aufbewahrt werden und dass alle Kommunikationen des mpfängers innerhalb der Beta Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nachrichten, die sich lediglich an einen anderen Spieler oder eine ruppe von Spielern richten) über die Ubisoft oder SO-Server laufen und von Ubisofts ersonal überwacht werden können oder nicht und dass der mpfänger demzufolge bei solchen Kommunikationen oder bei jeglichen Kommunikationen, die in bschnitt 5.3 dieser Vereinbarung vorgesehen sind, keinen nspruch auf rivatsphäre hat, mit usnahme der personenbezogene Daten von Beta Tester, die von Ubisofts ersonal gemäß dem landesweiten Datenschutzgesetzen und internationalen bkommen erfasst und kontrolliert werden.
2. Vertraulichkeit 2.1 Definierte Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind (a) jegliche und alle Informationen in Verbindung mit der Beta Software, dem Beta rogramm und/oder dem Spiel und alle darin enthaltenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über (i) die Leistung, Tauglichkeit und Inhalte der Beta Software, (ii) die Rückmeldungen und Kommentare des mpfängers, (iii) jegliche anderen Rückmeldungen und Kommentare anderer Beta rogramm Teilnehmer und (iv) jegliche Rückmeldungen und Kommentare der Ubisoft Mitarbeiter, (b) das Bestehen und die Bestimmungen dieser Vereinbarung und (c) jegliche und alle Informationen über künftig oder derzeit angebotene Spiele, Services oder eschäftstransaktionen der Ubisoft. Vertrauliche Informationen umfassen, ohne inschränkung, all die Informationen, die dem mpfänger vor dem Inkrafttreten dieses Vertrags nicht bekannt waren. Der mpfänger erkennt an und stimmt zu, dass die vertraulichen Informationen ein echtes Herstellungs- und Betriebsgeheimnis der Ubisoft oder ihrer Lizenzgeber darstellen. 2.2 Verpflichtung zur Vertraulichkeit Der mpfänger hat die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und darf vertrauliche Informationen nicht veröffentlichen, bekannt geben, vertreiben, übermitteln, aushängen oder anderweitig mittelbar oder unmittelbar einem Dritten zur Verfügung stellen. Doch kann ein mpfänger vertrauliche Informationen nach Maßgabe einer Urteilsabschrift oder nordnung der Regierung preisgeben, insofern der mpfänger Ubisoft eine angemessene schriftliche Mitteilung vor der reisgabe zukommen lässt und einer anwendbaren schützenden oder ähnlichen nweisung nachkommt. NCHDM DI HNDLSVRSION DS SILS VON UBISOFT UF DM MRKT INFÜHRT WURD, IST DR MFÄNR NUR IN BZU UF INFORMTIONN ÜBR DISS BT RORMM UND LL RÜCKMLDUNN UND KOMMNTR (SI S VOM MFÄNR, INM NDRN TILNHMR ODR VON UBISOFT MITRBITRN) WITRHIN ZUR VRTRULICHKIT VRFLICHTT. 3. igentum. Mit usnahme der widerrufbaren, begrenzten Lizenz, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich erteilt wird, halten Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte, igentums- und Nutzungsrechte an der Beta Software, an allen Kopien davon und allen damit verbundenen Spielfigurdaten. Die Beta Software ist urheberrechtlich von den US und anderen Urheberrechtsgesetzen und internationalen bkommen geschützt. Der mpfänger erkennt an, dass die Beta Software wertvolle Herstell- und Betriebsgeheimnisse von Ubisoft und/oder ihren Lizenzgebern umfasst und dass Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte an geistigem igentum an der Beta Software halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle atentrechte, Urheberrechte, Rechte an rfindungen, Herstell- und Betriebsgeheimnissen, Corporate Design Rechte, Markenrechte und Rechte an geistigem igentum daran. Der mpfänger darf nicht das Urheberrecht- oder andere Markenschutzrechtangaben von der Beta Software entfernen. Der mpfänger stimmt zu, dass diese Vereinbarung mit allen rint- und lektronikkopien der Beta Software und Dokumentation, welche die Beta Software bilden, aufbewahrt wird. Der mpfänger ist einverstanden, jeglichem nicht genehmigten Kopieren der Beta Software vorzubeugen. Mit usnahme der widerrufbaren begrenzten Lizenz, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist, gewährt die Ubisoft dem mpfänger kein ausdrückliches oder impliziertes Recht an einem atent, Urheberrecht, Warenzeichen oder an Herstell- und Betriebsgeheimnisinformationen von Ubisoft und/oder ihren Lizenzgebern. Nach Maßgabe von bschnitt 1.4 stimmt der mpfänger zu, dass Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte, igentumsrechte und Nutzungsrechte an sämtlichen Rückmeldungen und Kommentaren des mpfängers ohne Vergütung, bfindung oder rwähnung für den mpfänger halten. Insoweit keines der in dieser Vereinbarung abgetretenen Rechte derzeit gemäß geltendem Recht abgetreten werden kann, stimmt der mpfänger zu, derartige Rechte zu dem Zeitpunkt abzutreten, wenn die Rechte abgetreten werden können. Der mpfänger stimmt Ubisofts esuch zu, derartige weitere Dokumente zu unterzeichnen und weitere erforderliche oder wünschenswerte Handlungen vorzunehmen, um das igentum von Ubisoft und / oder den Lizenzgebern an jeglichen Rechten, igentums- und/oder Nutzungsrechten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise zu dokumentieren, vervollkommnen, registrieren oder einzuklagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung einer Urheberrechtabtretung in einer Form, die von Ubisoft nach ihrem eigenen rmessen gestellt wird. Wenn der mpfänger es unterlässt oder sich weigert, ein derartiges Dokument rechtsgültig auszufertigen, dann ernennt der mpfänger hiermit Ubisoft als den Stellvertreter des mpfängers, dessen rnennung an ein Nutzungsrecht gekoppelt ist und unwiderruflich ist, im Namen des mpfängers zu handeln und derartige Dokumente zu unterzeichnen, auszustellen, aufzuzeichnen und abzulegen. Die erteilten, vom mpfänger abgetretenen und/oder abzutretenden Rechte aus dieser Vereinbarung werden weltweit gewährt und sollen unbegrenzt gelten und nach Maßgabe des Vorstehenden ist dem mpfänger dafür zu keiner Zeit ein ntgelt zu zahlen. Der mpfänger hat keinen nspruch auf Verwendung der Namen, Figuren, Illustrationen, Designs, Handelsnamen, Urheberrechtmaterialien, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von Ubisoft oder ihren verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, ngestellten, Direktoren, Führungskräften, ktionären, Bevollmächtigten, Nachfolgern, Lizenzgebern oder Lizenznehmer und darf sie nur mit Ubisofts voriger schriftlicher Zustimmung verwenden: (a) in irgendeiner Reklame, Werbung, Marketing, romotion oder auf irgendeiner Website: oder (b) in irgendeiner anderen Weise als nach Maßgabe dieser Vereinbarung. 4. Verfahren auf einstweiligen Rechtschutz. Insoweit es das geltende esetz erlaubt, erkennt der mpfänger an und stimmt zu, dass eine Verletzung oder eine angedrohte Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu einem nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde, dass ein pekuniärer Schadenersatz eine unangemessene bhilfe wäre und dass Ubisoft nrecht hat auf einen einstweiligen und permanenten Rechtschutz, ohne Bürgschaft oder fändung, um den mpfänger von einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung abzuhalten. Nichts in diesem bschnitt 4 ist so auszulegen, dass dies Ubisoft an der inlegung jeglicher und sämtlicher ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel hindert, einschließlich der rlangung von eldschadensersatz vom mpfänger. 5.1 Keine arantie von Ubisoft und ihren Lizenzgebern . arantie des mpfänger s. Der mpfänger erkennt an, dass die Beta Software eine rerelease Version und kein endgültiges Spiel ist. Der mpfänger erkennt an, dass die Beta Software u.U. noch Fehler und Defekte enthält. Die Beta Software wird "as is" geliefert - ohne irgendeine ausdrückliche oder implizierte arantie irgendeiner rt, auch nicht für zufriedenstellende Qualität, ignung für den gewöhnlichen ebrauch, Nichtverletzung des geistigen igentums eines Dritten oder ignung für irgendeinen besonderen Zweck. Der mpfänger erklärt und garantiert Ubisoft und /oder den Lizenzgebern, dass er an keine Vereinbarung oder Verpflichtung ähnlicher oder anderer Natur gebunden ist, welche den bschluss dieser Vereinbarung und die volle rfüllung aller nforderungen untersagt.
6.1 Überleben Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die durch ihre Natur die Beendigung oder das uslaufen dieser Vereinbarung überleben, sind weiterhin voll in kraft und wirksam, auch nachdem (i) das Beta rogramm beendet oder abgeschlossen wurde und/oder (ii) die Teilnahme des mpfängers am Beta rogramm beendet wurde. 6.2 nwendbares Recht, erichtsstand Diese Vereinbarung untersteht deutschem Recht, welches für die uslegung und eltendmachung aus der Vereinbarung gilt. usschließlicher erichtsstand für die Bestimmung der ültigkeit, der uslegung und rfüllung dieser Vereinbarung und die rechtmäßigen Beziehungen zwischen den arteien aus diesem Vertrag ist Berlin. Der mpfänger gibt hiermit alle nsprüche auf die Nichteignung oder Unangemessenheit dieses erichtsstands auf. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht vollstreckbar sein oder werden, so bleibt die ültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 6.3 btrennbarkeit Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht vollstreckbar sein oder werden, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine inhaltlich möglichst gleiche wirksame und vollstreckbare Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt und die ültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben davon unberührt. 6.4 esamte Vereinbarung Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den arteien zum egenstand der Vereinbarung dar und tritt an Stelle aller vorigen mündlichen, schriftlichen und gleichzeitigen Verhandlungen, Verpflichtungen und Übereinkommen der arteien. Änderungen und Nachträge zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider arteien der Vereinbarung. Um am Beta rogramm teilzunehmen, müssen Sie LLN VORSTHNDN BSTIMMUNN dieser Vereinbarung zustimmen. Wenn Sie nicht zustimmen, werden Sie beim Beta rogramm nicht zugelassen. |
Gedruckt: 24.08.2025 - 20:56:40 |