Beta NDA
Beta NDA
Benutzungsbedingungs-, Lizenz- und Geheimhaltungsvereinbarung
(BETA-TEST FÜR EIN PRERELEASE-SPIEL)
Sony Online Entertainment Inc. (”SOE” hat das Produkt namens EverQuest II (das „Spiel“ entworfen und entwickelt und ist dessen Herausgeber. SOE hat Ubisoft Entertainment SA („Ubisoft“ die Lizenz für den Vertrieb des Spiels und den Aufbau eines Betatestprogramms (das „Beta Programm“ erteilt, um es u.a. einer begrenzten Anzahl Personen zu ermöglichen, die Eigenschaften, die Tauglichkeit und Leistung von einer oder mehreren Prerelease Version(en) des Spiels (die „Beta Software“) zu testen und bei Ubisoft entsprechende Rückmeldungen und Kommentare einzureichen.
Diese Benutzungsbedingungs-, Lizenz- und Geheimhaltungsvereinbarung (diese „Vereinbarung“ wird von und zwischen Ubisoft Entertainment SA („Ubisoft“ und dem Betatester („Ihnen“ oder dem „Empfänger“, wie nachstehend definiert) geschlossen.
Ubi.com Account Name:
E-Mail-Adresse:
Everquest Forumsname (falls zutreffend)
Durch Klicken auf nachstehende Schaltfläche „Ich bin einverstanden “:
- versichern Sie, dass Sie mindestens achtzehn Jahre alt sind, und kein Auftraggeber, Angestellter, Vertreter, unabhängiger Lieferant , leitender Angestellter oder Direktor eines Entwicklers oder Herausgebers von Video- oder Computerspielen (ausgenommen Ubisoft) sind, und diese Vereinbarung auf völlig freiwilliger Basis schließen, ohne eine Aussicht auf eine Gegenleistung, Vergütung oder jedwede Form von Entschädigung, bis auf die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegte. (WENN SIE UNTER 18 JAHRE ALT SIND, KÖNNEN SIE NICHT AM BETAPROGRAMM TEILNEHMEN);
- Sie stimmen zu, dass Ubisoft nach eigenem Ermessen jederzeit vor oder während des Beta Programms Ihre Bewerbung für das Beta Programm annehmen oder ablehnen (oder Ihre Teilnahme daran beenden) kann und dass, wenn Sie akzeptiert werden, Ubisoft bereit ist, die Beta Software (wie nachstehend definiert) zur Bewertung und zum Testen gemäß den Verkaufs- und Lieferbedingungen in dieser Vereinbarung zu stellen.
- Sie stimmen zu, dass Ubiso ft nach eigenem Ermessen eine Gebühr für die Beta Software und/oder die Teilnahme am Beta Programm erheben kann, dass Sie auf das Beta Programm nur zugreifen können, wenn Sie die Kosten für den Internetanschluss zahlen und dass Ihre Teilnahme am Beta Programm von der Entrichtung derartiger Gebühren abhängt;
- Ubisoft kann nach eigenem Ermessen das Anfangs- oder Enddatum des Beta Programms jederzeit neu festsetzen; und
- Sie stimmen allen Bedingungen der nachstehenden Vereinbarung zu.
VEREINBARUNG
1. Lizenzbedingungen
1.1 Lizenzerteilung Ubisoft erteilt Ihnen (dem „Empfänger“ das nicht übertragbare, nicht-exklusive, widerrufliche, begrenzte Recht, die Beta Software für den persönlichen Gebrauch des Empfängers zum Testen, Analysieren und Bewerten der Beta Software auf nur einem PC zu installieren. Der Empfänger darf Teile der Beta Software nicht kopieren, ändern, verkaufen, leasen, mieten, vertreiben, ausführen, anzeigen, aushängen, übertragen oder bekannt geben, es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung festgelegt. Der Empfänger darf die Beta Software nur zu Test- und Bewertungszwecken gemäß Abschnitt 1.4 unten verwenden. Alle anderen Rechte sind Ubisoft und ihren Lizenzgebern vorbehalten. Die Beta Software ist dem Empfänger von Ubisoft nach der Unterze ichnung dieser Vereinbarung bereitzustellen, es sei denn, Ubisoft entscheidet nach eigenem Ermessen, vor einer solchen Bereitstellung das Beta Programm einzustellen. Ubisoft ist nicht verpflichtet, etwaige künftige verbesserte Auflagen oder Versionen der B eta Software bereitzustellen.
1.2 Lizenzbeschränkungen Der Empfänger darf nicht:
(a) die Betasoftware unterlizenzieren, übertragen, vertreiben oder deren Nutzung durch Dritte zulassen;
(b) die Betasoftware dekompilieren, demontieren oder reverse engineeren (Technik analysieren)
(c) Andere Kopien der Beta Software anfertigen als eine (1) Kopie für Backup-Zwecke, die lediglich als Ersatz für die Originalsoftware verwendet wird, vorausgesetzt, der Empfänger übernimmt auf der Backup-Kopie alle Urheberrechtsangaben und andere Angaben, die auf der Beta Software stehen
(d) die Beta Software unter Verletzung der Kontrollgesetze des Vereinigten Königreichs und anderer Länder exportieren.
1.3 Entschädigung. Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und nach der Beendigung oder dem Ablaufen der Vereinbarung ist der Empfänger ( a) damit einverstanden, Ubisoft und ihre mittelbaren und unmittelbaren Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften und deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Angestellte, Vertreter un d Lizenzgeber und SOE und ihre Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften und Lizenzgeber und deren jeweilige Führungskräfte, Direktoren, Angestellte, Vertreter für und gegen jegliche Verluste, Verbindlichkeiten, Forderungen, Verpflichtungen, Kosten und /oder Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtskosten) aus oder in Verbindung mit der Nutzung der Beta Software und aller anderen damit zusammenhängenden Dienste und Tätigkeiten oder aufgrund der Verletzung von Gewährleistungen und Erklärungen von Beta Tester aus dieser Vereinbarung zu entschädigen, zu schützen und schadlos zu halten und ( b) freizustellen.
1.4 Test- und Bewertungspflichten. Der Empfänger stimmt hiermit zu, allen folgenden Pflichten nachzukommen: (a) die zum richtigen Betrieb der Beta Software erforderliche Hardware, Betriebssystemsoftware, Internetzugangssoftware und anderes Material zur Verfügung zu stellen, um den angemessenen Testgesuchen der Ubisoft von Zeit zu Zeit nachzukommen; und ( b) von Zeit zu Zeit Ubisoft Rückmeldungen , Vorsch läge und Kommentare über die Funktionalität (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb, Tauglichkeit) und Leistung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bug-Berichte und Testergebnisse) der Beta Software zu unterbreiten. Alle Rückmeldungen und Kommentare des Empfängers sind alleiniges und ausschließliches Eigentum der Ubisoft und/oder ihrer Lizenzgeber und Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber haben das permanente Recht, die Rückmeldungen oder Kommentare des Empfängers ganz oder teilweise auf jede Art oder in jedem Medium zu benutzen, die heute bekannt oder nachstehend genannt sind.
1.5 Identifizierbare persönliche Informationen, Überwachung, Datenschutzfragen. Der Empfänger erkennt an und ist einverstanden, dass Ubisoft von ihm als Bedingung für die Teilnahme am Beta Programm bestimmte identifizierbare persönliche Informationen („personenbezogene Informationen“ verlangen kann. Ubisofts Aufbewahrung und Nutzung aller personenbezogenen Informationen unterliegen Ubisofts öffentlich bekanntgegebenen jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien, die von Ubisoft nach ihrem Ermessen hin und wieder geändert werden können. Der Empfänger erkennt an, dass jegliche Beta Software Figurdaten auf den Ubisoft oder SOE-Servern gespeichert und aufbewahrt werden und dass alle Kommunikationen des Empfängers innerhalb der Beta Software (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nachrichten, die sich lediglich an einen anderen Spieler oder eine Gruppe von Spielern richten) über die Ubisoft oder SOE-Server laufen und von Ubisofts Personal überwacht werden können oder nicht und dass der Empfänger demzufolge bei solchen Kommunikationen oder bei jeglichen Kommunikationen, die in Abschnitt 5.3 dieser Vereinbarung vorgesehen sind, keinen Anspruch auf Privatsphäre hat, mit Ausnahme der personenbezogene Daten von Beta Tester, die von Ubisofts Personal gemäß dem landesweiten Datenschutzgesetzen und internationalen Abkommen erfasst und kontrolliert werden.
- Laufzeit der Vereinbarung Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens und endet mit der Einzelhandelseinführung der Software durch Ubisoft, es sei denn sie wird früher gemäß dieser Vereinbarung aufgehoben oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert.
- Auslaufen oder Beendigung der Vereinbarung Diese Vereinbarung läuft mit Ubisofts Beendigung des Beta Programms aus. Die Teilnahme des Empfängers am Beta Programm und die Gewährung der Lizenz in dieser Vereinbarung kann von Ubisoft jederzeit nach Ubisofts eigenem und absolutem Ermessen aus einem Grund oder grundlos durch eine schriftliche oder E-Mail-Mitteilung beendet werden. Der Empfänger kann jederzeit seine Teilnahme am Beta Programm aus einem Grund oder grundlos durch schriftliche oder E-Mail-Mitteilung an Ubisoft beenden. Das Beta Programm wird zum früheren der beiden folgenden Ereignisse aufgehoben: (a) Ubisofts schriftliche oder E-Mail-Kündigung an den Empfänger oder (b) die Markteinführung des Spiels. Die Beendigung der Teilnahme des Empfängers am Beta Programm und/oder die Beendigung des Beta Programms ändern nicht die Überlebensbestimmung in Abschnitt 6.1 unten und heben diese nicht auf.
2. Vertraulichkeit
2.1 Definierte Vertrauliche Informationen „Vertrauliche Informationen“ sind (a) jegliche und alle Informationen in Verbindung mit der Beta Software, dem Beta Programm und/oder dem Spiel und alle darin enthaltenen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über (i) die Leistung, Tauglichkeit und Inhalte der Beta Software, (ii) die Rückmeldungen und Kommentare des Empfängers, (iii) jegliche anderen Rückmeldungen und Kommentare anderer Beta Programm Teilnehmer und (iv) jegliche Rückmeldungen und Kommentare der Ubisoft Mitarbeiter, (b) das Bestehen und die Bestimmungen dieser Vereinbarung und (c) jegliche und alle Informationen über künftig oder derzeit angebotene Spiele, Services oder Geschäftstransaktionen der Ubisoft. Vertrauliche Informationen umfassen, ohne Einschränkung, all die Informationen, die dem Empfänger vor dem Inkrafttreten dieses Vertrags nicht bekannt waren. Der Empfänger erkennt an und stimmt zu, dass die vertraulichen Informationen ein echtes Herstellungs- und Betriebsgeheimnis der Ubisoft oder ihrer Lizenzgeber darstellen.
2.2 Verpflichtung zur Vertraulichkeit Der Empfänger hat die vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und darf vertrauliche Informationen nicht veröffentlichen, bekannt geben, vertreiben, übermitteln, aushängen oder anderweitig mittelbar oder unmittelbar einem Dritten zur Verfügung stellen. Doch kann ein Empfänger vertrauliche Informationen nach Maßgabe einer Urteilsabschrift oder Anordnung der Regierung preisgeben, insofern der Empfänger Ubisoft eine angemessene schriftliche Mitteilung vor der Preisgabe zukommen lässt und einer anwendbaren schützenden oder ähnlichen Anweisung nachkommt. NACHDEM DIE HANDELSVERSION DES SPIELS VON UBISOFT AUF DEM MARKT EINGEFÜHRT WURDE, IST DER EMPFÄNGER NUR IN BEZUG AUF INFORMATIONEN ÜBER DIESES BETA PROGRAMM UND ALLE RÜCKMELDUNGEN UND KOMMENTARE (SEI ES VOM EMPFÄNGER, EINEM ANDEREN TEILNEHMER ODER VON UBISOFT MITARBEITERN) WEITERHIN ZUR VERTRAULICHKEIT VERPFLICHTET.
3. Eigentum. Mit Ausnahme der widerrufbaren, begrenzten Lizenz, die in dieser Vereinbarung ausdrücklich erteilt wird, halten Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte, Eigentums- und Nutzungsrechte an der Beta Software, an allen Kopien davon und allen damit verbundenen Spielfigurdaten. Die Beta Software ist urheberrechtlich von den USA und anderen Urheberrechtsgesetzen und internationalen Abkommen geschützt. Der Empfänger erkennt an, dass die Beta Software wertvolle Herstell- und Betriebsgeheimnisse von Ubisoft und/oder ihren Lizenzgebern umfasst und dass Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte an geistigem Eigentum an der Beta Software halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Patentrechte, Urheberrechte, Rechte an Erfindungen, Herstell- und Betriebsgeheimnissen, Corporate Design Rechte, Markenrechte und Rechte an geistigem Eigentum daran. Der Empfänger darf nicht das Urheberrecht- oder andere Markenschutzrechtangaben von der Beta Software entfernen. Der Empfänger stimmt zu, dass diese Vereinbarung mit allen Print- und Elektronikkopien der Beta Software und Dokumentation, welche die Beta Software bilden, aufbewahrt wird. Der Empfänger ist einverstanden, jeglichem nicht genehmigten Kopieren der Beta Software vorzubeugen. Mit Ausnahme der widerrufbaren begrenzten Lizenz, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt ist, gewährt die Ubisoft dem Empfänger kein ausdrückliches oder impliziertes Recht an einem Patent, Urheberrecht, Warenzeichen oder an Herstell- und Betriebsgeheimnisinformationen von Ubisoft und/oder ihren Lizenzgebern. Nach Maßgabe von Abschnitt 1.4 stimmt der Empfänger zu, dass Ubisoft und/oder ihre Lizenzgeber alle Rechte, Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an sämtlichen Rückmeldungen und Kommentaren des Empfängers ohne Vergütung, Abfindung oder Erwähnung für den Empfänger halten. Insoweit keines der in dieser Vereinbarung abgetretenen Rechte derzeit gemäß geltendem Recht abgetreten werden kann, stimmt der Empfänger zu, derartige Rechte zu dem Zeitpunkt abzutreten, wenn die Rechte abgetreten werden können. Der Empfänger stimmt Ubisofts Gesuch zu, derartige weitere Dokumente zu unterzeichnen und weitere erforderliche oder wünschenswerte Handlungen vorzunehmen, um das Eigentum von Ubisoft und / oder den Lizenzgebern an jeglichen Rechten, Eigentums- und/oder Nutzungsrechten aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise zu dokumentieren, vervollkommnen, registrieren oder einzuklagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Durchführung einer Urheberrechtabtretung in einer Form, die von Ubisoft nach ihrem eigenen Ermessen gestellt wird. Wenn der Empfänger es unterlässt oder sich weigert, ein derartiges Dokument rechtsgültig auszufertigen, dann ernennt der Empfänger hiermit Ubisoft als den Stellvertreter des Empfängers, dessen Ernennung an ein Nutzungsrecht gekoppelt ist und unwiderruflich ist, im Namen des Empfängers zu handeln und derartige Dokumente zu unterzeichnen, auszustellen, aufzuzeichnen und abzulegen. Die erteilten, vom Empfänger abgetretenen und/oder abzutretenden Rechte aus dieser Vereinbarung werden weltweit gewährt und sollen unbegrenzt gelten und nach Maßgabe des Vorstehenden ist dem Empfänger dafür zu keiner Zeit ein Entgelt zu zahlen. Der Empfänger hat keinen Anspruch auf Verwendung der Namen, Figuren, Illustrationen, Designs, Handelsnamen, Urheberrechtmaterialien, Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken von Ubisoft oder ihren verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften, Angestellten, Direktoren, Führungskräften, Aktionären, Bevollmächtigten, Nachfolgern, Lizenzgebern oder Lizenznehmer und darf sie nur mit Ubisofts voriger schriftlicher Zustimmung verwenden: (a) in irgendeiner Reklame, Werbung, Marketing, Promotion oder auf irgendeiner Website: oder (b) in irgendeiner anderen Weise als nach Maßgabe dieser Vereinbarung.
4. Verfahren auf einstweiligen Rechtschutz. Insoweit es das geltende Gesetz erlaubt, erkennt der Empfänger an und stimmt zu, dass eine Verletzung oder eine angedrohte Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung zu einem nicht wieder gutzumachenden Schaden führen würde, dass ein pekuniärer Schadenersatz eine unangemessene Abhilfe wäre und dass Ubisoft Anrecht hat auf einen einstweiligen und permanenten Rechtschutz, ohne Bürgschaft oder Pfändung, um den Empfänger von einer solchen Verletzung oder drohenden Verletzung abzuhalten. Nichts in diesem Abschnitt 4 ist so auszulegen, dass dies Ubisoft an der Einlegung jeglicher und sämtlicher ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel hindert, einschließlich der Erlangung von Geldschadensersatz vom Empfänger.
5.1 Keine Garantie von Ubisoft und ihren Lizenzgebern . Garantie des Empfänger s. Der Empfänger erkennt an, dass die Beta Software eine Prerelease Version und kein endgültiges Spiel ist. Der Empfänger erkennt an, dass die Beta Software u.U. noch Fehler und Defekte enthält. Die Beta Software wird "as is" geliefert - ohne irgendeine ausdrückliche oder implizierte Garantie irgendeiner Art, auch nicht für zufriedenstellende Qualität, Eignung für den gewöhnlichen Gebrauch, Nichtverletzung des geistigen Eigentums eines Dritten oder Eignung für irgendeinen besonderen Zweck.
Der Empfänger erklärt und garantiert Ubisoft und /oder den Lizenzgebern, dass er an keine Vereinbarung oder Verpflichtung ähnlicher oder anderer Natur gebunden ist, welche den Abschluss dieser Vereinbarung und die volle Erfüllung aller Anforderungen untersagt.
- Keine Haftung für Schadenersatz . Ubisoft oder ihre Lizenzgeber, mittelbaren oder unmittelbaren Mutter-, Schwester- und Tochtergesellschaften oder Angestellte, Vertreter, Führungskräfte und/oder Direktoren einer der o.g. haften in keinem Fall für den Ersatz von Schäden gleich welcher Art (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf unmittelbare oder mittelbare Schäden, Folgeschäden, spezielle Schäden, Geldbussen oder andere Schäden aus der Nutzung des Spiels oder der Unmöglichkeit der Nutzung des Spiels, auch wenn eine der o.g. von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet wurde. Es wird, ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der vorstehend genannten Bestimmungen, nicht gewährleistet, dass die Beta Software Programme mit den vom Empfänger gewünschten Merkmalen oder Spezifikationen hervorbringt oder dass die Beta Software unterbrechungs- und fehlerfrei ist. Dieser Haftungsausschluss ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Vereinbarung.
- Keine Unterstützung . Ubisoft bietet für die Beta Software keine Unterstützung. Jedoch kann Ubisoft eine E-Mail Adresse und/oder ein kennwortgeschütztes Board für Empfänger bereitstellen, die Fragen und/oder Kommentare zur Beta Software senden möchten. Ubisoft schließt aber jegliche Erklärungen oder Garantien in Bezug auf die Aussagen oder Empfehlungen aus, die in Antwort auf die E-Mail(s) und/oder Bekanntgaben am Board abgegeben werden.
- Testumfeld . Der Empfänger erkennt an, dass das Beta Programm ein Testumfeld ist, dass Spielfiguren und/oder Figurdaten nach Ubisofts eigenem Ermessen oft gelöscht oder geändert werden und dass – die Beta Programm Spielfiguren und oder Figurdaten - ungeachtet jeglicher Gebühr, die der Empfänger für die Teilnahme am Beta Programm zu entrichten hat - nicht in das Spiel exportiert werden dürfen, wenn das Spiel auf dem Markt eingeführt wird.
6.1 Überleben Die Bestimmungen dieser Vereinbarung, die durch ihre Natur die Beendigung oder das Auslaufen dieser Vereinbarung überleben, sind weiterhin voll in kraft und wirksam, auch nachdem (i) das Beta Programm beendet oder abgeschlossen wurde und/oder (ii) die Teilnahme des Empfängers am Beta Programm beendet wurde.
6.2 Anwendbares Recht, Gerichtsstand Diese Vereinbarung untersteht deutschem Recht, welches für die Auslegung und Geltendmachung aus der Vereinbarung gilt. Ausschließlicher Gerichtsstand für die Bestimmung der Gültigkeit, der Auslegung und Erfüllung dieser Vereinbarung und die rechtmäßigen Beziehungen zwischen den Parteien aus diesem Vertrag ist Berlin. Der Empfänger gibt hiermit alle Ansprüche auf die Nichteignung oder Unangemessenheit dieses Gerichtsstands auf. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht vollstreckbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
6.3 Abtrennbarkeit Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht vollstreckbar sein oder werden, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine inhaltlich möglichst gleiche wirksame und vollstreckbare Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt und die Gültigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben davon unberührt.
6.4 Gesamte Vereinbarung Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien zum Gegenstand der Vereinbarung dar und tritt an Stelle aller vorigen mündlichen, schriftlichen und gleichzeitigen Verhandlungen, Verpflichtungen und Übereinkommen der Parteien. Änderungen und Nachträge zu dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien der Vereinbarung.
Um am Beta Programm teilzunehmen, müssen Sie ALLEN VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN dieser Vereinbarung zustimmen. Wenn Sie nicht zustimmen, werden Sie beim Beta Programm nicht zugelassen.
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